Sichere Kaufabwicklung, rechtliche Klarheit & persönliche Betreuung für Ausländer.
Der Kauf einer Immobilie in der Dominikanischen Republik bietet Ausländern viele Chancen – jedoch auch rechtliche Fallstricke.
Um eine sichere Abwicklung zu gewährleisten, sollten Käufer stets einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar einschalten. Nur so können Sie sicher sein, dass Grundbuch, Katasteramt und alle Formalitäten korrekt geprüft und durchgeführt werden.
Wichtig: Für Ausländer gibt es keine Einschränkungen beim Immobilienkauf, auch ohne Aufenthaltsgenehmigung.
Unterzeichnung eines Kaufangebots mit Anzahlung beim Immobilienmakler
Vorvertrag (Verkaufsversprechen) beim Anwalt – Prüfung aller Unterlagen
Nach 20–30 Tagen: Erhalt des Grundbuchzertifikats (Titel)
Endgültiger Kaufvertrag: Übergabe von Kaufpreis & Immobilie
Umschreibung beim Grundbuchamt durch den Anwalt (ca. 2 Monate, inkl. 3% Grunderwerbsteuer)
Privatpersonen: Immobilienwerte bis 6,5 Mio. Pesos steuerfrei, darüber 1% jährlich
Firmen & Kapitalgesellschaften: Keine Freibeträge, jährlich 1% auf den Gesamtwert
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) ist die gängigste Rechtsform für Investoren.
Sie schützt das Privatvermögen und ist ideal für Immobilienbesitz oder Partnerschaften.
Dauer: 25–35 Arbeitstage
Benötigte Unterlagen: Firmenname, Ausweise der Gesellschafter, Kapitalaufteilung, Adresse, Geschäftsaktivität u.v.m.
Ergebnis: Eingetragene Firma inkl. Steuernummer (RNC), Handelsregister, Firmenstempel & Gesellschaftsvertrag
Käufer müssen nicht zwingend persönlich vor Ort sein.
Geschäfte können über Vollmachten abgewickelt werden – ausgestellt beim dominikanischen Konsulat im Heimatland oder direkt bei einem Notar vor Ort.
Die Beantragung einer dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung erfordert verschiedene Dokumente wie Pass, Geburtsurkunde, ärztliches Attest und finanzielle Nachweise.
Der Antrag wird beim dominikanischen Konsulat im Heimatland gestellt.
Ausländer können Immobilien erben & vererben
Steuersätze: 4,5% (ohne Residencia) oder 3% (mit Residencia)
Zahlung innerhalb von 6 Monaten erforderlich
Ob Immobilienkauf, Firmengründung oder Aufenthaltsgenehmigung – wir begleiten Sie persönlich und rechtlich bei jedem Schritt in der Dominikanischen Republik.